W. Neudorff GmbH KG

Jetzt bewerben: Neudorff zeichnet die innovativsten Ideen für Garten und Balkon aus und teilt sie mit der Community.


Neudorff, Marktführer für nachhaltige Garten- und Pflanzenpflegeprodukte, gibt den Startschuss für eine inspirierende Kampagne: die „Goldene Sonnenblume“. Diese Initiative zielt darauf ab, die kreativsten und innovativsten Ideen von Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtnern aus ganz Deutschland ins Rampenlicht zu rücken. „In den Gärten und auf den Balkonen vieler Pflanzenfreunde entstehen beeindruckende, innovative Konzepte. Mit dieser Kampagne erhalten diese genialen Ideen eine Plattform, um Wertschätzung zu erfahren und mit einer breiten Community geteilt zu werden“, sagt Rainer Lausmann, Marketing Director von Neudorff.

©W. Neudorff GmbH KG

Seit 1854 ist Neudorff ein verlässlicher Partner für die Freude am naturnahen Gärtnern. Das oberste Ziel ist es, die Symbiose zwischen Garten, Natur und Umwelt zu fördern. Deshalb bietet Neudorff eine breite Palette umweltfreundlicher Produkte an. Die Wirkstoffe kommen, soweit es geht, aus der Natur, wachsen schnell nach und haben möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt. Doch die Produkte von Neudorff sind nicht nur nachhaltig, sondern auch effektiv. Erfolgsfaktoren von Pflanzenschutzmitteln hängen von der richtigen Auswahl, Dosierung und Anwendung ab, um Effektivität und Umweltschutz zu gewährleisten, wobei Neudorff in diesem Bereich unterstützt. Nun möchte Neudorff die Freude am naturnahen Gärtnern teilen und die Community der Gärtnernden herausfordern – mit dem Award: Die „Goldene Sonnenblume“.

Der Wettbewerb richtet sich an alle Gartenfreunde, die gute Ideen haben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob im Garten, auf dem Balkon oder im Zimmer gegärtnert wird: vom Garten oder Balkon mit dem Anbau von Gemüse, Obst und Kräutern über das blühende Paradies, die tierfreundliche Oase, zugeschnitten auf Insekten, Vögel oder andere Tiere, bis zum grünen Entspannungsort.

Bewerbungsprozess: So einfach geht´s

Neudorffs Wettbewerb lädt alle Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner ein, ihre innovativen Einfälle zu präsentieren. Egal, ob spezielle Tricks für den Gärtneralltag, nachhaltige Pflanzkonzepte oder außergewöhnliche Gestaltungsideen, jede Garten- und Balkon-Innovation darf mitmachen. Hierfür sind die Teilnehmenden eingeladen, eine Kurzbeschreibung ihrer innovativen Idee, sowie dazugehörige Fotos auf der Website gartenpreis.neudorff.de hochzuladen. Eine fachkundige Jury bewertet die eingereichten Konzepte hinsichtlich Umsetzbarkeit, Nützlichkeit und Genialität. Die beste Idee wird im Rahmen eines exklusiven Events gekürt und erhält den prestigeträchtigen Titel „Goldene Sonnenblume“. Dies bietet den Gewinnenden nicht nur Anerkennung, sondern auch die Möglichkeit, ihre innovativen Konzepte mit Gleichgesinnten und der breiten Öffentlichkeit zu teilen. Der Bewerbungszeitraum startet am 1. Februar 2024 und endet am 15.04.2024.

Die kreativsten, grünen Ideen werden gefeiert!

Die Top-3 Gewinner der „Goldenen Sonnenblume“ dürfen sich auf attraktive Preise freuen. Neben Preisgeldern und individuellen Produktpaketen lädt Neudorff die drei Bestplatzierten zur Preisverleihung im feierlichen Rahmen ein. Zusätzlich erhält der Gewinner des ersten Preises eine exklusive, persönliche Gartenberatung von einem Neudorff-Experten. Schließlich werden die innovativen Ideen der Sieger in Neudorffs Medienkanälen präsentiert. „Ein gut durchdachtes Konzept ist der Schlüssel zu einer harmonischen und funktionalen grünen Oase. Ganz gleich, ob auf einem kleinen Balkon, in einem Selbstversorgungs-Stadtgarten oder auf einem weitläufigen Grundstück. Dabei kommt es nicht auf Perfektion an. Es geht um die persönliche Nähe zur Natur“, sagt Rainer Lausmann, Marketing Director von Neudorff.

Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“