©IVH

Der Hund läuft plötzlich über die Straße und verursacht einen Unfall. Oder man passt auf eine fremde Katze auf und diese zerstört eine teure Vase. In solchen Fällen können hohe Kostenforderungen auf den Tierhalter zukommen. Denn gesetzlich sind Tierhalter dazu verpflichtet, durch ihr Tier entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Schäden an Dritten gibt es aber einen Versicherungsschutz über die private oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Welche Versicherung für welches Tier?

Roland Stecher ist Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen. Er erklärt, welche Versicherung für welches Tier notwendig ist: „Halter von Katzen, Kaninchen oder Vögeln haben es leicht – die meisten Heimtiere sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, die wir generell für jeden empfehlen.“ Auch Wasserschäden durch das Aquarium sind für Mieter wichtiger Bestandteil der privaten Haftpflicht, für einige Schäden greift hier aber auch das abgesicherte Leitungswasserrisiko aus der Hausratsversicherung. Wilde oder exotische Tiere wie Schlangen und Spinnen sind hingegen nicht immer mit abgedeckt. Entsprechend sollten Halter genau prüfen, welche Schäden vom jeweiligen Versicherer tatsächlich abgedeckt werden. Mitunter unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Anbieter deutlich. Am besten fasst man seine Bedürfnisse dafür einmal zusammen und fragt nach, ob diese vollständig abgedeckt sind. Das kann und sollte man sich schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen. Gegebenenfalls können dann weitere Klauseln mitaufgenommen werden, was eine Erhöhung der Beiträge bedeuten kann.

Hunde und Pferde können dagegen nicht in der Privathaftpflicht mitversichert werden. Für sie gibt es eine separate Tierhalterhaftpflicht, die in manchen Bundesländern sogar gesetzlich geregelt ist. Eine generelle Vorschrift für eine Hundehaftpflichtversicherung gibt es aktuell in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Einziges Bundesland mit keiner vorgeschriebenen Versicherungspflicht für Hunde ist Mecklenburg-Vorpommern. In den übrigen Ländern gibt es diese Vorgaben nur für ausgewählte Tiere, etwa für bestimmte Rassen oder individuelle Hunde, die als gefährlich eingestuft werden oder Hunde ab einer gewissen Größe. Die Kriterien unterscheiden sich dabei in den einzelnen Bundesländern.

Welche Schäden sind versichert?

Grundsätzlich greifen Haftpflichtversicherungen bei Schäden an fremden Personen oder deren Eigentum, die nicht vorsätzlich entstanden sind. Das betrifft sowohl direkte Verletzungen wie Bisswunden als auch beispielsweise den Fall, wenn ein Hund auf einen Fahrradfahrer zuläuft und dieser sich erschreckt, stürzt und dabei verletzt. „Wenn ein Bekannter in seiner Wohnung auf die Katze eines Halters aufpasst und diese verursacht einen Schaden, springt also die Versicherung ein. Für Schäden durch das eigene Tier in der eigenen Wohnung muss ein Halter dagegen selbst aufkommen“, sagt der Versicherungsexperte.

Worauf sollte ich besonders achten?

Man sollte ein Augenmerk darauf legen, ob auch weiterführende Bedingungen im Versicherungsschutz enthalten sind: „Im Normalfall sind nicht nur die Halter abgesichert, sondern auch, wer das Tier zwischenzeitlich für den Halter hütet, ist mitversichert und braucht beispielsweise keine eigene Hundehaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass Mietsachschäden berücksichtigt sind und der Schutz auch bei einem sogenannten Verstoß gegen die Halterpflichten greift, etwa wenn ein Hund nicht an der Leine geführt wurde“, erklärt Stecher. Ausgenommen von diesem Verstoß gegen die Halterpflichten sind allerdings Tiere, bei denen bereits aggressives Verhalten festgestellt und etwa das Tragen eines Maulkorbs vorgeschrieben wurde. Auch bei Auslandsaufenthalten und ungewollten Deckakten sollte der Schutz gelten. „Je nach Hunderasse und -größe gibt es den Schutz einer Hundehaftpflichtversicherung in der Regel zwischen 50 und 120 Euro pro Jahr. Für die Versicherungssumme haben wir früher mindestens fünf Millionen Euro empfohlen, mittlerweile sollte dieser Wert bei neuen Angeboten zwischen zehn und fünfzig Millionen Euro liegen.“

Insbesondere wer vor einigen Jahren eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob die Versicherungssumme den aktuellen Empfehlungen entspricht und alle Klauseln, zum Beispiel zum beschriebenen Verstoß gegen die Halterpflichten, enthalten sind oder ob diese zum Vorteil des Versicherten aktualisiert werden müssten. IVH

Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“