Stammgast Wochenende in Kühlungsborn ©Jasmin Fernholz
Startschuss für den Weihnachtsmarkt im Konzertgarten West
Wie jedes Jahr beginnt das Ostseebad Kühlungsborn die besinnliche Adventszeit mit einem besonderen Dankeschön an seine treuen Gäste. Vom 01. bis 03. Dezember 2023 findet das alljährliche STAMMGAST Wochenende statt.
Das STAMMGAST Wochenende ist eine herzliche Geste der Gemeinde, um den vielen Besuchern, die Jahr für Jahr ihre Zeit in Kühlungsborn verbringen, für ihre Treue zu danken. Dabei beteiligen sich zahlreiche Hotels, Gastronomen und Einzelhändler an dieser Aktion und möchten ihre Wertschätzung auf vielfältige Weise zum Ausdruck bringen.
Die Gäste dürfen sich auf ein Wochenende voller Überraschungen, Rabatte und exklusiver Angebote freuen. Ob eine kostenlose Tasse duftenden Filterkaffees in einem der gemütlichen Cafés, ein erfrischender Begrüßungssekt in ausgewählten Restaurants oder gar ein liebevoll gestaltetes Überraschungsgeschenk – die teilnehmenden Akteure haben sich wahrlich etwas Besonderes für ihre Stammgäste überlegt.
Auch einige Wahrzeichen im Ort werden wieder in der dunklen Jahreszeit stimmungsvoll beleuchtet. Die einzelnen Angebote und Programmpunkte sind unter www.kuehlungsborn.de/events/stammgast.html nachzulesen.
Zeitgleich eröffnet auch der Weihnachtsmarkt im Ostseebad im Konzertgarten West. Verschiedene Vereine und Handwerkskünstler bauen Ihre Stände auf, und versorgen mit Leckereien. Erstmals präsentiert sich der mehrwöchige Weihnachtsmarkt mit einem vielseitigen Programm im beheizten Festzelt. Über Glühweinparty, Livemusik und Kinderprogramm ist für jeden etwas dabei. Mir unseren Angeboten wünschen wir Ihnen eine erlebnisreiche Adventszeit.
Detaillierte Programmpunkte findet man im Veranstaltungsplan des Ostseebades (Print sowie Online).
Disclaimer:
„Für den oben stehenden Beitrag sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle des Beitrags seitens der Seitenbetreiberin erfolgt weder vor noch nach der Veröffentlichung. Die Seitenbetreiberin macht sich den Inhalt insbesondere nicht zu eigen.“