Mehr Platz, bitte: Der transparente Anbau eines Wintergartens erweitert den Wohnraum. Foto: djd/Solarlux/Constantin Meyer

Mit einem Wintergarten den Wohnraum vergrößern und Fördermittel nutzen

Aufs Glas prasselnde Regentropfen, behagliche Sonnenstrahlen, die gemütliche Wärme schaffen, oder die ersten Schneeflocken, die langsam vom Himmel fallen: Im Wintergarten kann man sich gut geschützt an allen Wetterbedingungen erfreuen. Die Glasanbauten erweitern den Wohnraum, bieten einen hohen Lichteinfall und machen den Garten zu jeder Tages- und Jahreszeit erlebbar. Aufgrund des energetisch positiven Effekts sind für Wintergärten sogar staatliche Förderungen nutzbar.

Der Lichteinfall und der attraktive Ausblick machen den Wintergarten zum ganzjährig nutzbaren Lieblingsort. Foto: djd/Solarlux/Mattias Hamrén

Wintergärten vielfältig nutzen

Ob als Vergrößerung des Wohnzimmers oder Esszimmers, als Wohnküche, Arbeitszimmer oder privater Wellness-Tempel: Ein Wintergarten kann ein Haus ganzjährig auf vielfältige Weise bereichern. Denn die Anbauten von Herstellern wie Solarlux stellen aufgrund der guten Wärmedämmung und hohen Dichtigkeit eine vollwertige Wohnraumerweiterung dar. Um sich dieses neue und freie Lebensgefühl nach Hause zu holen, erhalten Bauherren sogar einen Zuschuss vom Staat. Dieser finanzielle Zuschuss ist auf zwei Wegen möglich: zum einen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das bis zu 9.000 Euro an Hauseigentümer für ihr Wintergarten-Projekt auszahlt, zum anderen als Nachlass auf die zu zahlende Einkommenssteuer. Dabei werden bis zu 20 Prozent der Kosten von staatlicher Seite bezuschusst. Das entspricht einer Summe von maximal 40.000 Euro, die auf drei Jahre aufgeteilt wird.

Glas-Faltwände öffnen den Wintergarten an schönen Tagen und holen die Natur noch näher ins Haus. Foto: djd/Solarlux/Malik Pahlmann

Für jeden die passende Förderung

Bei beiden Förderungsmöglichkeiten gilt es, bauliche Gegebenheiten und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. Hierzu gehört unter anderem, dass der Bauantrag des Hauses älter als fünf Jahre sein muss (BAFA-Förderung) beziehungsweise seit der Grundsteinlegung mehr als zehn Jahre (Förderung nach Paragraph 35c Einkommensteuergesetz) vergangen sein müssen. Darüber hinaus ist es bei der BAFA-Förderung notwendig, einen Energie-Effizienz-Berater zu beauftragen, während bei der Variante über die Einkommenssteuerförderung ein Steuerberater hinzugezogen werden muss. Wichtig ist es darüber hinaus, den jeweiligen Antrag vor Baubeginn des Wintergartens zu stellen. Festgehalten sind diese und weitere Rahmenbedingungen in den Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG). Unter www.solarlux.com etwa finden sich mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten. Denn notwendig ist in jedem Fall eine individuelle Beratung, um die passende Fördervariante auszuwählen sowie den neuen Wintergarten maßgeschneidert zum Eigenheim zu planen. Dazu unterstützen Fachberater und Partner des Herstellers auch bei der Antragstellung, beim Einbeziehen eines Energieberaters oder bei weiteren Aspekten. Somit muss der Traum von einem Wintergarten kein Traum bleiben.

Quelle: holtgreife/Solarlux

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